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Ansichten Umgang mit dem Ordnungsamt: |
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| Ansicht | Lösungsansatz | Brauchbare Hinweise | |
| 1. | Meine "alte" Sachkunde soll nicht mehr gültig sein. | Die "alten"
ausgestellten Sachkundeurkunden behalten ihre Gültigkeit. (ein
Führerschein wird bei einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
auch nicht ungültig) Gem.
Schreiben vom Hessischen Innenministerium an den HSV kann der
Verein eine Bescheinigung nach dem alten Gesetz bzw. nach dem neuen
Gesetz ausstellen. Beispiel für eine Sachkundebescheinigung vor dem 01. Dezember 2003. |
Übergeordnete Behörde: Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Bierbrauer Anfragen bzw. Adresse für einen Widerspruch. |
| 2. | Beschränkung der Patronenlänge von Flinten | Urteil vom 3. August
2004. Aktenzeichen RO 11 K 03.1066. 11 Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in Regensburg |
Quelle: Artikel der Zeitschrift "Visier" Oktober 2004. |
| 3. | Muß ein Antrag auf Erlaubnis bei dem zuständigen Ordnungsamt gem. §9 AWaffV gestellt werden wenn im Verein z.B. auf einen "Königsadler" geschossen wird? | Nein. Gem. Sportordnung
0.18 Abweichende Regelungen ist ein so genanntes Gesellschaftsschießen (nicht nur Königsschießen) zulässig. 0.18.2. |
Sportordnung Allgemeine Regeln. 0.18
Abweichende Regelungen. Kommentare in der DSZ Heft 3/2004 Seite 78 und Heft 4/2004 Seite 16 |
| 4. | Auskunft zu Brief mit
Fragen/Anfragen des Ordnungsamtes, z. b. zum Thema Aufbewahrung der Waffen Besitz von Munition |
Aufbewahrung in einem
Tresor / Behälter gem. Waffengesetz. Keine Munition besitzen für die keine Berechtigung vorliegt!!!! Wichtig auch für Erben die Waffen übernommen haben das die sichere Aufbewahrung gewährleistet ist und das vorhandene Munition durch das Ordnungsamt genehmigt wird. (Ordnungsamt ansprechen). Im Erbfall muß entweder innerhalb von 10 Wochen eine Übertragung der Waffen / Munition beantragt werden. Oder wenn verkauft wird, dies dem OA mitteilen und danach kann mit der WBK sowie der Sterbeurkunde ein Verkauf an berechtigte Personen erfolgen. Wichtig: Lieber einmal mehr mit dem OA sprechen als sich später vor Gericht wieder zu sehen. Sich gem. den gesetzlichen Vorgaben verhalten. Sich mit den neuen Vorgaben vertraut machen. Eine Rechtschutzversicherung / Forum Waffenrecht / abschließen. (Fakt ist, jeder ist grundsätzlich erst einmal selber für sein Handeln verantwortlich) |
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