Ablauf für einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte
Frühestens nach 12
Monaten Zugehörigkeit in einem Schützenverein (Mitglied im HSV /
DSB) kann ein Antrag gestellt werden.
Ab der dritten Waffe muß der Antragsteller muss im Besitz eines
Wettkampfpasses des HSV sein.
Den Nachweis der Sportausübung erbringen. In 12 Monaten mindestens
18x geschossen.
Es ist nicht gleichgültig mit was geschossen wurde. Es muss
mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen werden. Siehe
Artikel DSB
vom April 2008 / Seite 2 von 4.
Der Nachweis ist bei jedem
Waffenantrag erforderlich.
Ein Nachweisheft kann bei
dem Hessischen Schützenverband käuflich erworben werden.
Ihr Schießbuch (als Nachweis für Ihre sportliche Betätigung) fügen
Sie bitte
nicht im Original bei. Machen Sie von den entsprechenden Seiten
Kopien.
Teilnahme an einem Sachkundeunterricht.
Sachkundeprüfung ablegen.
(Fragenkatalog / Bundesverwaltungsamt)
Wichtig ist bei der Beurkundung der Hinweis: In Vertretung des
Hessischen Schützenverbandes.
Weiterhin muss ein Eintrag auf den Umfang der Sachkunde hinweisen.
Mein Vorschlag: Unterrichtet und geprüft wurde die Handhabung von
Sportwaffen (Kurz- und Langwaffen) gem. Sportordnung des Deutschen
Schützenbundes.
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
des neuen WaffG (1.12.2003) bereits 6 Monate Mitglied in einem
Schützenverein war, galt damals als sachkundig, also bleibt er auch
sachkundig. Nur wer zu diesem Zeitpunkt erst weniger als volle 6
Monate Mitglied war oder erst nach dem 1.12..2003 Mitglied wurde,
muß die Sachkundeprüfung ablegen. Der KSM muß also in diesen Fällen
bescheinigen, seit wann ein Schütze bereits Mitglied in einem SV
war.
Formblatt: Bestätigung über das
Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) ausfüllen.
Die
aktuellen Vorgaben des HSV finden sich auf der HSV Home Page
unter Verband / Waffenrecht
Pro Waffe ein Antrag. Erhältlich bei dem KSM bzw. beim Hessischen
Schützenverband bestellen.
(nicht
vergessen den Munitionserwerb anzukreuzen) :
Von der Behörde den erhaltenen Antrag
ausfüllen. Pro Waffe ein Antrag.
(Nicht
vergessen den Munitionserwerb anzukreuzen)
Formulare sind bei der zuständigen Behörde anzufordern.
Pro Antrag 40 Euro (ab
01. Juli 2009, von diesem Betrag erhält der Kreis eine Rückvergütung
von € 7) an den Hessischen
Schützenverband überweisen.
Konto: 350710 // BLZ: 50050201. Frankfurter Sparkasse.
Im Feld "Verwendungszweck immer die komplette Vereinsnummer
eintragen. z.B. 81130999.
Für Vereinswaffenbesitzkarten gilt: 1. kein Nachweis der Sportausübung erforderlich. 2. Keine Gebühren (40€) an den HSV erforderlich.
Alle ausgefüllten Anträge (nicht die
vom Ordnungsamt zugeschickten Anträge) plus ein Beleg der
Überweisungen an den HSV plus einen frankierten
Rücksendebriefumschlag (ansonsten bleiben die Unterlagen
liegen) an den Kreisschützenmeister senden.
Beizulegen ist ebenfalls der Nachweis der Sportausübung. (Kopie)
Legen Sie den Antragsunterlagen bitte kein Bargeld bei. Bezahlen
Sie die Bearbeitungsgebühr
durch Überweisung (Bankverbindungen s. unter Organisation /
Impressum). In diesem Fall
schicken Sie eine Kopie des Überweisungsbeleges mit, oder legen Sie
einen Scheck bei.
Nachdem die Unterlagen durch den KSM
und dem HSV unterschrieben wurden werden diese vom HSV an den KSM
und von diesem an den Antragsteller zurück gesendet.
Nach dem Erhalt der Unterlagen reicht der Antragsteller alle
geforderten Papiere bei seiner zuständigen Behörde ein.
Wichtig! Wer einen "Erstantrag" auf eine Waffenbesitzkarte stellt und diese erhalten hat muß nach 3 Jahren seine Sportausübung gegenüber der Behörde neu belegen. (mind. 18x pro Jahr geschossen)
Für Auslandsreisen sollte man sich den "Europäischen-Feuerwaffenpass" zulegen.