Ablauf für einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte

  1. Frühestens nach 12 Monaten Zugehörigkeit in einem Schützenverein (Mitglied im HSV / DSB) kann ein Antrag gestellt werden.
     Ab der dritten Waffe muß der Antragsteller muss im Besitz eines Wettkampfpasses des HSV sein.
     Den Nachweis der Sportausübung erbringen. In 12 Monaten mindestens 18x geschossen.
     Es ist nicht gleichgültig mit was geschossen wurde. Es muss mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen  werden. Siehe Artikel DSB vom April 2008 / Seite 2 von 4.
     Der Nachweis ist bei jedem Waffenantrag erforderlich.
     Ein Nachweisheft kann bei dem Hessischen Schützenverband käuflich erworben werden.
     Ihr Schießbuch (als Nachweis für Ihre sportliche Betätigung) fügen Sie bitte
     nicht im Original bei. Machen Sie von den entsprechenden Seiten Kopien.

  2. Teilnahme an einem Sachkundeunterricht.

  3. Sachkundeprüfung ablegen.  (Fragenkatalog / Bundesverwaltungsamt)
     Wichtig ist bei der Beurkundung der Hinweis: In Vertretung des Hessischen Schützenverbandes.
     Weiterhin muss ein Eintrag auf den Umfang der Sachkunde hinweisen.
     Mein Vorschlag: Unterrichtet und geprüft wurde die Handhabung von Sportwaffen (Kurz- und Langwaffen) gem. Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.
     Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen WaffG (1.12.2003) bereits 6 Monate Mitglied in einem Schützenverein war, galt damals als sachkundig, also bleibt er auch sachkundig. Nur wer zu diesem Zeitpunkt erst weniger als volle 6 Monate Mitglied war oder erst nach dem 1.12..2003 Mitglied wurde, muß die Sachkundeprüfung ablegen.  Der KSM muß also in diesen Fällen bescheinigen, seit wann ein Schütze bereits Mitglied in einem SV war.

  4. Formblatt: Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) ausfüllen.
     Die aktuellen Vorgaben des HSV finden sich auf der HSV Home Page unter Verband / Waffenrecht
     Pro Waffe ein Antrag. Erhältlich bei dem KSM bzw. beim Hessischen Schützenverband bestellen.
      (nicht vergessen den Munitionserwerb anzukreuzen) :
     Von der Behörde den erhaltenen Antrag ausfüllen. Pro Waffe ein Antrag. (Nicht vergessen den Munitionserwerb anzukreuzen)
     Formulare sind bei der zuständigen Behörde anzufordern.

  5. Pro Antrag 40 Euro (ab 01. Juli 2009, von diesem Betrag erhält der Kreis eine Rückvergütung von € 7) an den Hessischen Schützenverband überweisen.
     Konto: 350710 // BLZ: 50050201. Frankfurter Sparkasse.
     Im Feld "Verwendungszweck immer die komplette Vereinsnummer eintragen. z.B. 81130999.

  6. Für Vereinswaffenbesitzkarten gilt: 1. kein Nachweis der Sportausübung erforderlich. 2. Keine Gebühren (40€) an den HSV erforderlich.

  7. Alle ausgefüllten Anträge (nicht die vom Ordnungsamt zugeschickten Anträge) plus ein Beleg der Überweisungen an den HSV plus einen frankierten Rücksendebriefumschlag (ansonsten bleiben die Unterlagen liegen) an den Kreisschützenmeister senden. Beizulegen ist ebenfalls der Nachweis der Sportausübung. (Kopie)
     Legen Sie den Antragsunterlagen bitte kein Bargeld bei. Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr
     durch Überweisung (Bankverbindungen s. unter Organisation / Impressum). In diesem Fall
     schicken Sie eine Kopie des Überweisungsbeleges mit, oder legen Sie einen Scheck bei.

  8. Nachdem die Unterlagen durch den KSM und dem HSV unterschrieben wurden werden diese vom HSV an den KSM und von diesem an den Antragsteller zurück gesendet.
     Nach dem Erhalt der Unterlagen reicht der Antragsteller alle geforderten Papiere bei seiner zuständigen Behörde ein.

  9. Wichtig! Wer einen "Erstantrag" auf eine Waffenbesitzkarte stellt und diese erhalten hat muß nach 3 Jahren seine Sportausübung gegenüber der Behörde neu belegen. (mind. 18x pro Jahr geschossen)

  10. Für Auslandsreisen  sollte man sich den "Europäischen-Feuerwaffenpass" zulegen.

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